Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der DOLANI GmbH
Stand: 17.03.2026
1. Anbieterin; Geltungsbereich
DOLANI GmbH, Kolbenacker 14, 8052 Zürich, Schweiz, CHE-451.515.038, hello@dolani.ch („DOLANI“), erbringt Software-, SaaS-, On-Premises-, Projekt-, Beratungs-, Support- und sonstige IT-nahe Leistungen ausschließlich zu diesen AGB.
Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen und sonst professionell handelnden Kunden; Konsumenten sind ausgeschlossen.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn DOLANI ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Produktspezifische Bedingungen, Statements of Work, Bestellformulare, SLAs, DPAs und sonstige Einzelvereinbarungen gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor.
Für B2B-Apps mit eigenen AGB gelten vorrangig die jeweiligen produktspezifischen AGB.
2. Vertragsschluss
Angebote von DOLANI sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt erst zustande durch schriftliche oder elektronische Bestätigung von DOLANI, durch Freischaltung, durch Leistungserbringung oder durch beidseitige Unterzeichnung.
Angaben in Werbung, Demos, Präsentationen, Websites oder Unterlagen sind unverbindlich und keine zugesicherten Eigenschaften.
3. Leistungen
Art, Umfang und Bedingungen der Leistung bestimmen sich ausschließlich nach Vertrag, Angebot, Order Form, Leistungsbeschrieb oder Statement of Work.
DOLANI schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, regulatorischen, technischen oder geschäftlichen Erfolg.
Projekt- und Beratungsleistungen sind, mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung, Dienstleistungen und kein Werkvertrag.
DOLANI darf zur Leistungserbringung verbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer und sonstige Dritte einsetzen.
4. Laufzeit; Kündigung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt die anfängliche Vertragslaufzeit 12 Monate.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit 30 Tagen Frist zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
Einmalige Leistungen enden mit Erbringung und vollständiger Zahlung.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug, wesentlicher Vertragsverletzung, Sicherheits- oder Complianceverstößen oder Insolvenz des Kunden.
Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
5. Preise; Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben.
Wiederkehrende Leistungen können im Voraus fakturiert werden.
Rechnungen sind innert 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Verzug darf DOLANI Verzugszinsen, Mahn- und Inkassokosten verlangen sowie Leistungen, Zugänge, Updates und Support sperren oder aussetzen.
Verrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt.
6. SaaS; Verfügbarkeit; SLA
Service Levels, Reaktionszeiten, Wiederherstellungszeiten, Wartungsfenster, Gutschriften oder sonstige Betriebszusagen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung in einem separaten SLA.
Ohne SLA schuldet DOLANI keine bestimmte Verfügbarkeit, keine bestimmte Reaktionszeit und keine bestimmte Wiederherstellungszeit.
Für SaaS-Leistungen kann ein technischer Zielwert von 96 % Jahresverfügbarkeit zugrunde gelegt werden; dieser Zielwert ist weder Garantie noch zugesicherte Eigenschaft noch SLA.
Nichtverfügbarkeiten infolge Wartung, Notfallmaßnahmen, Sicherheitsmaßnahmen, Updates, Störungen von Internet-, Telekommunikations-, Hosting-, Cloud- oder Drittanbieterdiensten, kundenseitiger Systeme, Fehlbedienung oder höherer Gewalt bleiben außer Betracht.
DOLANI darf Leistungen technisch, funktional und infrastrukturell ändern, weiterentwickeln, ersetzen oder umstellen, soweit die wesentliche Zweckbestimmung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
7. On-Premises; Private Deployment
Bei On-Premises- oder Private-Deployment-Modellen ist der Kunde für Infrastruktur, Betriebssysteme, Netzwerke, Zugänge, Drittsoftware, Sicherheitsfreigaben, Hardening, Backups und Betriebsumgebung verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
DOLANI haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Schäden, die auf kundenseitige Infrastruktur, Drittkomponenten, Fehlkonfigurationen, fehlende Updates oder Eingriffe des Kunden oder Dritter zurückzuführen sind.
Betrieb, Monitoring, Incident Response, Patchmanagement, Backup und Recovery sind nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
8. Projekt- und Beratungsleistungen
Termine, Meilensteine und Aufwandsangaben sind unverbindliche Planwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Verzögerungen infolge fehlender Mitwirkung, verspäteter Freigaben, unzutreffender Angaben des Kunden oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs von DOLANI verlängern Fristen angemessen.
Der Kunde bleibt für die fachliche, rechtliche, regulatorische, technische und wirtschaftliche Prüfung und Umsetzung sämtlicher Empfehlungen, Analysen und Ergebnisse allein verantwortlich.
9. Test, Demo, Beta, Pilot
Testzugänge, Demos, Betas, POCs und Pilotumgebungen werden unentgeltlich und „as is“ bereitgestellt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
DOLANI darf solche Leistungen jederzeit ändern, beschränken oder einstellen.
Für solche Leistungen sind Gewährleistung und Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Ein Anspruch auf Übernahme von Daten, Konfigurationen oder Ergebnissen in eine Produktivumgebung besteht nicht.
10. Nutzungsrechte
Sämtliche Rechte an Software, Quellcode, Modellen, Prompts, Workflows, APIs, Dokumentationen, Konzepten, Architekturen, Datenstrukturen, Designs und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei DOLANI oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Der Kunde erhält nur die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte. Mangels abweichender Regelung ist das Nutzungsrecht nicht ausschließlich, nicht übertragbar, nicht unterlizenzierbar, widerruflich und auf interne Geschäftszwecke des Kunden beschränkt.
Der Kunde darf Leistungen insbesondere nicht kopieren, weiterverkaufen, vermieten, als Service für Dritte bereitstellen, technisch umgehen, reverse engineeren, dekompilieren oder Schutzvermerke entfernen, soweit dies nicht zwingend unabdingbar gesetzlich erlaubt ist.
Open-Source- und Drittkomponenten unterliegen zusätzlich den jeweiligen Lizenzbedingungen.
11. Mitwirkung; Kundenpflichten
Der Kunde hat sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig bereitzustellen.
Unterbleibt erforderliche Mitwirkung, ruhen Leistungspflichten von DOLANI im entsprechenden Umfang; Meilensteine und Fristen verschieben sich angemessen. Zusätzlicher Aufwand wird nach Aufwand verrechnet.
Der Kunde ist allein verantwortlich für Inhalte, Daten, Dokumente, Prompts, Konfigurationen und Nutzungshandlungen seiner Nutzer.
Der Kunde stellt sicher, dass diese nicht rechtswidrig sind, keine Rechte Dritter verletzen und keine Schadsoftware enthalten.
Der Kunde bleibt für Geschäftsentscheidungen, Compliance, Aufbewahrungspflichten, interne Freigaben und die Verwendung von Ergebnissen allein verantwortlich.
12. KI-Funktionen
KI-basierte Funktionen dienen ausschließlich der Unterstützung.
KI-Ausgaben können fehlerhaft, unvollständig, widersprüchlich oder ungeeignet sein.
DOLANI schuldet keine inhaltliche Richtigkeit, rechtliche Verwertbarkeit, regulatorische Belastbarkeit oder Eignung KI-generierter Ergebnisse für einen bestimmten Zweck.
Der Kunde hat alle KI-Ausgaben vor produktiver Nutzung eigenverantwortlich zu prüfen.
Eine Nutzung für rechtswidrige, diskriminierende, missbräuchliche oder unzulässige Zwecke ist untersagt.
13. Datenschutz; DPA; kein Training
Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsbearbeitungsvereinbarung / Data Processing Agreement; diese geht für datenschutzbezogene Themen vor.
DOLANI verwendet Kundendaten, Vertragsinhalte, hochgeladene Dokumente, produktive Eingaben, vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten des Kunden nicht zum Training allgemeiner oder fremder Modelle, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
Zulässig bleibt die Verarbeitung, soweit sie zur Vertragserfüllung, Bereitstellung der Leistung, Fehlerbehebung, Support, Sicherheit, Missbrauchserkennung, Incident Handling, Abrechnung, gesetzlichen Pflichten oder zur Erstellung anonymisierter, nicht rückführbarer Statistiken erforderlich ist.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitung und das Vorliegen sämtlicher erforderlicher Rechtsgrundlagen verantwortlich.
14. Vertraulichkeit
Jede Partei behandelt vertrauliche Informationen der anderen Partei geheim und verwendet sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung.
Offenlegung an Mitarbeitende, Berater, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen ist zulässig, soweit diese auf Vertraulichkeit verpflichtet sind und Kenntnis benötigen.
Nicht vertraulich sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Vertragsverletzung öffentlich werden, rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von Dritten stammen oder unabhängig entwickelt wurden.
Gesetzlich erzwungene Offenlegungen bleiben vorbehalten.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt fünf Jahre nach Vertragsende fort; für Geschäftsgeheimnisse solange deren Schutz besteht.
15. Gewährleistung
DOLANI gewährleistet nicht, dass Leistungen unterbrechungsfrei, fehlerfrei, jederzeit verfügbar, mit jeder Drittsoftware kompatibel oder für die Zwecke des Kunden geeignet sind.
Mängel sind unverzüglich schriftlich und nachvollziehbar anzuzeigen.
DOLANI leistet nach eigener Wahl Nachbesserung, Ersatz oder einen zumutbaren Workaround.
Weitergehende Rechte des Kunden sind ausgeschlossen.
Nur bei wesentlicher Vertragsabweichung und endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde den betroffenen Leistungsteil mindern oder aus wichtigem Grund kündigen.
Sämtliche Gewährleistung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen für unentgeltliche Leistungen, Testzugänge, Demos, Beta-Funktionen, POCs und Pilotphasen.
16. Schutzrechte Dritter
Macht ein Dritter Ansprüche wegen der vertragsgemäßen Nutzung einer Leistung von DOLANI geltend, informiert der Kunde DOLANI unverzüglich und überlässt DOLANI, soweit zulässig, die Verteidigung.
DOLANI darf nach eigener Wahl ein Nutzungsrecht beschaffen, die Leistung ändern, ersetzen oder den betroffenen Leistungsteil einstellen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Diese Regelung gilt nicht, soweit die behauptete Verletzung auf Vorgaben, Daten, Kombinationen, Anpassungen oder vertragswidriger Nutzung des Kunden beruht.
17. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet DOLANI ausschließlich für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden.
Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Soweit DOLANI zwingend haftet, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren direkten Schaden beschränkt.
Die Gesamthaftung von DOLANI aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den niedrigeren Betrag von a) der in den letzten 12 Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis für die betroffene Leistung tatsächlich bezahlten Vergütung, oder b) CHF 25'000 begrenzt.
Bei einmaligen Projekten ohne 12-monatige Vergütungshistorie ist die Haftung zusätzlich auf die für den konkreten Auftrag bezahlte Vergütung begrenzt.
Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangener Gewinn, Umsatz- und Ertragsausfälle, nicht realisierte Einsparungen, Reputationsschäden, Ansprüche Dritter, Datenverluste, Betriebsunterbrechungen, Stillstandskosten sowie Schäden infolge Ausfällen von Drittanbietern, Cloud-, Hosting-, Telekommunikations- oder Internetdiensten.
Für unentgeltliche Leistungen, Testzugänge, Demos, Betas, POCs, Piloten und Kulanzleistungen ist jede Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Organen, Mitarbeitenden, Hilfspersonen, Unterauftragnehmern und beigezogenen Dritten von DOLANI.
18. Sperrung; Suspendierung
DOLANI darf Leistungen, Zugänge, Accounts, Schnittstellen oder Funktionen jederzeit sperren, einschränken oder aussetzen, wenn Sicherheitsrisiken, Missbrauchsverdacht, Rechtsverletzungen, behördliche Anforderungen, Rechte Dritter, Vertragsverstöße oder Zahlungsverzug vorliegen.
DOLANI ist nicht verpflichtet, vor einer Sperrung abzumahnen, soweit dies unzumutbar oder sicherheits- oder rechtsbedingt nicht angezeigt ist.
19. Änderungen
DOLANI darf Leistungen, Funktionen, Integrationen, Infrastruktur, Unterauftragnehmer und Prozesse jederzeit ändern, soweit dies aus technischen, betrieblichen, wirtschaftlichen, sicherheitsrelevanten oder regulatorischen Gründen erforderlich ist und die wesentliche Zweckbestimmung nicht entfällt.
DOLANI darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern.
Widerspricht der Kunde einer Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung, gilt die Änderung als genehmigt, sofern DOLANI auf diese Folge hingewiesen hat.
Bei fristgerechtem Widerspruch darf DOLANI den betroffenen Vertrag zum nächstmöglichen Termin kündigen.
20. Vertragsende; Daten
Mit Vertragsende enden sämtliche Nutzungsrechte des Kunden sofort.
Datenexport, Transition, Exit-Unterstützung, Migration, Re-Implementierung, Mapping oder Übergabe an Dritte sind nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet.
Soweit vorgesehen und technisch verfügbar, kann DOLANI einen Datenexport nach eigenem Standardformat bereitstellen.
DOLANI darf Kundendaten nach Vertragsende löschen, sobald keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.
21. Referenzen
DOLANI darf Firma und Logo des Kunden als Referenz verwenden, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigtem Interesse widerspricht.
22. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform.
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne Zustimmung von DOLANI nicht abtreten oder übertragen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Es gilt ausschließlich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des CISG.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Zürich, Schweiz.