Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der DOLANI GmbH
Stand: 01.01.2026
1. Anbieterin; Geltungsbereich
DOLANI GmbH, Kolbenacker 14, 8052 Zürich, Schweiz, CHE-451.515.038, hello@dolani.ch („DOLANI“), erbringt Software-, SaaS-, On-Premises-, Projekt-, Beratungs-, Support-, Integrations-, Vermittlungs- und sonstige IT-nahe Leistungen ausschließlich zu diesen AGB.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Sondervermögen und sonst professionell handelnden Kunden; Konsumenten sind ausgeschlossen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn DOLANI ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Produktspezifische Bedingungen, Statements of Work, Order Forms, Leistungsbeschriebe, SLAs, DPAs, Projektanhänge und sonstige Einzelvereinbarungen gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor.
Für B2B-Apps, Plattformen oder Produkte mit eigenen produktspezifischen AGB gelten vorrangig diese produktspezifischen AGB.
2. Vertragsschluss
Angebote von DOLANI sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst zustande durch schriftliche oder elektronische Bestätigung von DOLANI, durch Freischaltung, durch Beginn der Leistungserbringung, durch Zurverfügungstellung eines Zugangs, durch Versand einer Auftragsbestätigung oder durch beidseitige Unterzeichnung.
Angaben in Werbung, Demos, Präsentationen, Angebotsunterlagen, Dokumentationen, Websites oder sonstigen Unterlagen dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung und sind keine zugesicherten Eigenschaften, Garantien oder verbindlichen Leistungsversprechen.
3. Leistungen; Leistungscharakter
Art, Umfang, Qualität und Bedingungen der Leistung bestimmen sich ausschließlich nach Vertrag, Angebot, Order Form, Leistungsbeschrieb, Projektanhang oder Statement of Work.
DOLANI schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, geschäftlichen, technischen, regulatorischen, rechtlichen oder sonstigen Erfolg.
Projekt-, Beratungs-, Integrations-, Customizing-, Enablement-, Workshop-, Analyse-, Konzeptions-, Migrations-, Unterstützungs-, Einführungs- und vergleichbare Leistungen sind, mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung, Dienstleistungen/Auftragsleistungen und kein Werkvertrag.
Ein Werkvertrag, eine Abnahmepflicht, ein bestimmter Liefergegenstand, ein bestimmter Projektstatus oder ein bestimmter Projekterfolg werden nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich und schriftlich als Werk, Deliverable oder abnahmefähiger Leistungsgegenstand vereinbart ist.
DOLANI ist in der Wahl der Mittel, Methoden, Werkzeuge, Technologien, Modelle, Personen und Hilfspersonen frei, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
DOLANI darf Leistungen ganz oder teilweise durch verbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer, Cloud- oder Hosting-Provider, Technologiepartner oder sonstige Dritte erbringen lassen.
4. Laufzeit; Kündigung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt die anfängliche Vertragslaufzeit 12 Monate.
Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit 30 Tagen Frist zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
Einmalige Leistungen enden mit Erbringung und vollständiger Bezahlung, vorbehaltlich fortgeltender Bestimmungen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug, Verletzung von Nutzungsbeschränkungen, Verletzung von Sicherheits- oder Compliancevorgaben, Verletzung von Geheimhaltungs- oder Datenschutzpflichten, unzulässiger Nutzung, Sanktions- oder Exportverstößen, Verletzung von Mitwirkungspflichten oder Insolvenz bzw. drohender Insolvenz des Kunden.
Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
5. Preise; Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Quellensteuern, Zölle, Gebühren, Abgaben und sonstiger öffentlicher Lasten.
Wiederkehrende Leistungen, Lizenzen, SaaS, Support, Wartung, Reservationskontingente, Mindestabnahmen, Drittanbietergebühren sowie projektbezogene Retainer können im Voraus fakturiert werden.
Rechnungen sind innert 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Vergütung projektbezogener Leistungen nach Zeit und Material zu den jeweils vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, üblichen Tagessätzen bzw. Stundensätzen von DOLANI.
Schätzungen, Budgets, Aufwandsannahmen, Roadmaps und Cap-Angaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Festpreis bezeichnet sind.
Bei Verzug darf DOLANI Verzugszinsen, Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Durchsetzungskosten verlangen sowie Leistungen, Accounts, Zugänge, Schnittstellen, Support, Weiterentwicklungen und sonstige Leistungen ganz oder teilweise sperren oder aussetzen.
Verrechnung, Minderung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder von DOLANI ausdrücklich schriftlich anerkannt.
6. SaaS; Verfügbarkeit; SLA
Service Levels, Reaktionszeiten, Wiederherstellungszeiten, Wartungsfenster, Betriebszeiten, Gutschriften oder sonstige Betriebszusagen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich in einem separaten SLA vereinbart wurden.
Ohne SLA schuldet DOLANI keine bestimmte Verfügbarkeit, keine bestimmte Reaktionszeit, keine bestimmte Wiederherstellungszeit und keine bestimmte Fehlerbehebungsfrist.
Ein technischer Zielwert oder Erfahrungswert, insbesondere für Verfügbarkeit, stellt weder eine Garantie noch eine zugesicherte Eigenschaft noch ein SLA dar.
Nichtverfügbarkeiten oder Beeinträchtigungen infolge Wartung, Notfallmaßnahmen, Incident Response, Security-Maßnahmen, Patches, Releases, Updates, Skalierungsmaßnahmen, Änderungen der Infrastruktur, Störungen bei Internet-, Telekommunikations-, Cloud-, Hosting- oder Drittanbieterdiensten, kundenseitiger Systeme, Fehlbedienung, unsachgemäßer Nutzung, Auslastungsspitzen oder höherer Gewalt bleiben außer Betracht.
DOLANI darf Leistungen technisch, funktional, organisatorisch und infrastrukturell ändern, weiterentwickeln, beschränken, ersetzen oder einstellen, soweit die wesentliche Zweckbestimmung der ausdrücklich vereinbarten Kernleistung nicht unzumutbar entfällt.
7. On-Premises; Private Deployment
Bei On-Premises-, Self-Hosted-, Private-Cloud- oder Private-Deployment-Modellen ist der Kunde für Infrastruktur, Netzwerke, Systeme, Virtualisierung, Container, Betriebssysteme, Datenbanken, Drittsoftware, IAM, Geheimnisverwaltung, Zertifikate, Hardening, Logging, Monitoring, Backup, Recovery, Redundanz, Desaster Recovery, Security-Freigaben und Betriebsumgebung verantwortlich, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
DOLANI haftet nicht für Störungen, Ausfälle, Sicherheitsvorfälle, Leistungseinbußen oder Schäden, die ganz oder teilweise auf kundenseitige Infrastruktur, Drittkomponenten, Integrationen, Konfigurationen, fehlende Updates, fehlerhafte Freigaben, fehlende Kapazitäten oder Eingriffe des Kunden oder Dritter zurückzuführen sind.
Betrieb, Monitoring, Bereitschaftsdienste, Incident Response, Patchmanagement, Backup, Restore, Recovery, Key Rotation und Security Operations sind nur geschuldet, soweit ausdrücklich schriftlich vereinbart.
8. Fremdleistungen; Drittanbieter; Durchleitung
Soweit DOLANI Leistungen Dritter beschafft, vermittelt, integriert, weiterverkauft, konfiguriert, anbindet, empfiehlt oder deren Nutzung ermöglicht („Fremdleistungen“), bleiben diese Leistungen Leistungen des jeweiligen Drittanbieters.
Für Umfang, Verfügbarkeit, Sicherheit, Performance, Eignung, Rechtskonformität, Support, Produktlebenszyklus, Preisänderungen, API-Änderungen, Abkündigungen, Lizenzbedingungen, Datenformate, Kompatibilität und sonstige Eigenschaften von Fremdleistungen ist ausschließlich der jeweilige Drittanbieter verantwortlich.
DOLANI schuldet im Zusammenhang mit Fremdleistungen nur die ausdrücklich vereinbarte eigene Leistung, insbesondere allenfalls Auswahl, Beschaffung, Vermittlung, technische Anbindung oder koordinierende Unterstützung, nicht jedoch die mangelfreie, ununterbrochene oder fortdauernde Erbringung der Fremdleistung selbst.
Soweit erforderlich oder üblich, gelten für Fremdleistungen ergänzend die Lizenz-, Nutzungs-, Service-, Support-, Datenschutz- und sonstigen Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters; der Kunde hat diese einzuhalten.
DOLANI übernimmt keine Gewähr und, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung für Fremdleistungen, auch nicht für deren Ausfälle, Sicherheitsvorfälle, Datenverluste, Leistungsänderungen, Produktabkündigungen, Compliance-Mängel oder Rechtsverletzungen, sofern diese nicht unmittelbar durch eine eigene vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzung von DOLANI verursacht wurden.
Preisänderungen, Leistungsänderungen, Einstellung oder Einschränkungen von Fremdleistungen berechtigen den Kunden nicht zu Ansprüchen gegen DOLANI, soweit DOLANI die betreffende Fremdleistung nicht selbst verbindlich garantiert hat.
Soweit Fremdleistungen Voraussetzung oder Bestandteil einer DOLANI-Leistung sind, darf DOLANI die eigene Leistung an Änderungen, Vorgaben, Beschränkungen oder Wegfall der Fremdleistung anpassen. Mehrkosten und Mehraufwand hieraus trägt der Kunde.
9. Projekt-, Beratungs- und Auftragsleistungen
Termine, Projektpläne, Roadmaps, Sprints, Meilensteine, Kapazitätsannahmen, Ressourcenzuordnungen und Aufwandsschätzungen sind unverbindliche Planwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.
Beratungsleistungen, Analysen, Einschätzungen, Architekturvorschläge, Sicherheits- oder Compliancehinweise, Markt- oder Produktbewertungen, Migrations- oder Implementierungsempfehlungen und sonstige Empfehlungen erfolgen auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen und des zum Zeitpunkt der Leistung verfügbaren Kenntnisstands.
DOLANI schuldet keine Rechts-, Steuer-, Revisions-, Audit-, Anlage-, Versicherungs-, Regulierungs-, HR-, Exportkontroll- oder sonstige berufsspezifische Beratung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich und mit entsprechender Leistungsbeschreibung vereinbart ist.
Der Kunde bleibt für die fachliche, rechtliche, regulatorische, technische, sicherheitsbezogene, steuerliche und wirtschaftliche Prüfung, Freigabe und Umsetzung sämtlicher Empfehlungen, Analysen, Konzepte, Architekturen, Konfigurationen und Ergebnisse allein verantwortlich.
DOLANI haftet nicht für Entscheidungen des Kunden oder Dritter, die auf Empfehlungen, Analysen, Reports, Workshops, Trainings, Entwürfen, Roadmaps oder sonstigen Beratungsbeiträgen beruhen, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes verlangt.
10. Kundenspezifische Leistungen; Change Requests; Abnahme
Kundenspezifische Entwicklungen, Konfigurationen, Integrationen, Schnittstellenanbindungen, Mappings, Datenmigrationen, Templates, Automationen, Reports, Dashboards, Prompts, Agenten, Modelle, Skripte, Policies, Spezifikationen, Architekturunterlagen und sonstige individuelle Arbeitsergebnisse gelten mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung als Dienstleistungen.
Soweit ausnahmsweise ein abnahmefähiges Werk vereinbart ist, hat der Kunde das Arbeitsergebnis unverzüglich, spätestens innert 5 Arbeitstagen ab Bereitstellung oder Ablieferung, fachlich und technisch zu prüfen und allfällige Mängel spezifiziert in Textform zu rügen. Andernfalls gilt das Arbeitsergebnis als genehmigt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung spezifiziert zu rügen.
Unerhebliche Mängel hindern Abnahme und Genehmigung nicht.
Teilabnahmen, produktive Nutzung, Weiterverarbeitung, Liveschaltung, Inbetriebnahme oder Nichtreaktion innerhalb der Prüfungsfrist gelten jeweils als Abnahme bzw. Genehmigung des betreffenden Leistungsteils.
Änderungen des Leistungsumfangs, der Anforderungen, Prioritäten, Annahmen, Systeme, Datenquellen, Sicherheitsvorgaben, Drittanbieterabhängigkeiten oder Verantwortlichkeiten bedürfen eines Change Requests. DOLANI darf Leistungen bis zur Klärung aussetzen und hierdurch entstehenden Mehraufwand zusätzlich verrechnen.
Diese Prüf- und Rügeobliegenheit lehnt sich an die werkvertraglichen Grundsätze des Schweizer Rechts an; ohne rechtzeitige Rüge gelten offene Mängel grundsätzlich als genehmigt.
11. Test, Demo, Beta, Pilot, PoC
Testzugänge, Demos, Betas, Alphas, Labs, Early Access, Preview-Funktionen, PoCs und Pilotumgebungen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, unentgeltlich und „as is“ sowie „as available“ bereitgestellt.
DOLANI darf solche Leistungen jederzeit ändern, beschränken, unterbrechen oder einstellen.
Für solche Leistungen sind Gewährleistung, Support, Datensicherung, Verfügbarkeit, Wiederherstellbarkeit, Weiterentwicklung und Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Ein Anspruch auf Übernahme von Daten, Einstellungen, Konfigurationen, Entwicklungen oder Ergebnissen in eine Produktivumgebung besteht nicht.
12. Nutzungsrechte; Arbeitsergebnisse
Sämtliche Rechte an Software, Quellcode, Objektcode, Modellen, Prompts, Workflows, Agenten, APIs, Dokumentationen, Konzepten, Architekturen, Bibliotheken, Frameworks, Datenstrukturen, Methoden, Prozessen, Templates, Standards, Know-how und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei DOLANI oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Der Kunde erhält ausschließlich die ausdrücklich schriftlich vereinbarten Nutzungsrechte. Mangels abweichender Vereinbarung ist das Nutzungsrecht nicht ausschließlich, nicht übertragbar, nicht unterlizenzierbar, jederzeit widerruflich aus wichtigem Grund und auf interne Geschäftszwecke des Kunden beschränkt.
Soweit DOLANI kundenspezifische Leistungen erbringt, erwirbt der Kunde daran nur die ausdrücklich schriftlich eingeräumten Nutzungsrechte; ein Übergang von Eigentum, Quellcode, Methoden, Libraries, Vorlagen, generischen Bausteinen, Frameworks oder Vorarbeiten findet nicht statt.
DOLANI darf allgemeine Ideen, Konzepte, Methoden, Know-how, Erfahrungen und Fähigkeiten, die im Rahmen der Leistungserbringung genutzt oder entwickelt werden, frei weiterverwenden, sofern dabei keine vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten des Kunden offengelegt werden.
Der Kunde darf Leistungen insbesondere nicht kopieren, vertreiben, weiterverkaufen, vermieten, verleihen, als Service für Dritte bereitstellen, technisch umgehen, reverse engineeren, dekompilieren oder Schutzvermerke entfernen, soweit dies nicht zwingend unabdingbar gesetzlich erlaubt ist.
Open-Source- und Drittkomponenten unterliegen zusätzlich den jeweiligen Lizenzbedingungen.
13. Mitwirkung; Kundenpflichten
Der Kunde hat sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Ansprechpartner, Testfälle, Systeme, Zugänge, APIs, Freigaben, Entscheide, Ressourcen und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und richtig bereitzustellen.
DOLANI darf auf die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der vom Kunden oder dessen Hilfspersonen bereitgestellten Informationen, Daten, Instruktionen und Freigaben vertrauen.
Unterbleibt erforderliche Mitwirkung, ruhen Leistungspflichten von DOLANI im entsprechenden Umfang; Fristen und Termine verschieben sich angemessen. Zusätzlicher Aufwand wird nach Aufwand vergütet.
Der Kunde ist allein verantwortlich für Inhalte, Daten, Dokumente, Prompts, Trainingsdaten, Konfigurationen, Policies, Entscheidungen und Nutzungshandlungen seiner Nutzer.
Der Kunde stellt sicher, dass diese nicht rechtswidrig sind, keine Rechte Dritter verletzen, keine Schadsoftware enthalten und nicht gegen Export-, Sanktions-, Datenschutz-, Aufsichts- oder sonstige Vorschriften verstoßen.
Der Kunde bleibt für Geschäftsentscheidungen, Compliance, Aufbewahrung, interne Freigaben, Informationssicherheit und die produktive Verwendung sämtlicher Ergebnisse allein verantwortlich.
14. KI-Funktionen
KI-basierte Funktionen dienen ausschließlich der Unterstützung und Automatisierungshilfe.
KI-Ausgaben können fehlerhaft, unvollständig, widersprüchlich, voreingenommen, veraltet, nicht nachvollziehbar oder für den konkreten Fall ungeeignet sein.
DOLANI schuldet keine inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtsverbindlichkeit, rechtliche Verwertbarkeit, regulatorische Belastbarkeit, Modellstabilität, Nichtdiskriminierung oder Eignung KI-generierter Ergebnisse für einen bestimmten Zweck.
Der Kunde hat sämtliche KI-Ausgaben vor produktiver, rechtlicher, regulatorischer, medizinischer, finanzieller, sicherheitsrelevanter oder sonst risikobehafteter Nutzung eigenverantwortlich zu prüfen.
Eine Nutzung für rechtswidrige, diskriminierende, sicherheitskritische, autonome, missbräuchliche oder sonst unzulässige Zwecke ist untersagt.
15. Datenschutz; DPA; kein Training
Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsbearbeitungsvereinbarung / Data Processing Agreement; diese geht für datenschutzbezogene Themen vor.
DOLANI verwendet Kundendaten, Vertragsinhalte, hochgeladene Dokumente, produktive Eingaben, vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten des Kunden nicht zum Training allgemeiner oder fremder Modelle, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
Zulässig bleibt die Verarbeitung, soweit sie zur Vertragserfüllung, Bereitstellung der Leistung, Fehlerbehebung, Support, Sicherheit, Missbrauchserkennung, Incident Handling, Abrechnung, Auditierung, Durchsetzung von Ansprüchen, Einhaltung gesetzlicher Pflichten oder zur Erstellung anonymisierter, nicht rückführbarer Statistiken erforderlich ist.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitung und das Vorliegen sämtlicher erforderlicher Rechtsgrundlagen, Einwilligungen, Informationspflichten und Freigaben allein verantwortlich.
16. Vertraulichkeit
Jede Partei behandelt vertrauliche Informationen der anderen Partei geheim und verwendet sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung, zur Ausübung von Vertragsrechten oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
Offenlegung an Mitarbeitende, Organe, Berater, Versicherer, Finanzierer, Unterauftragnehmer, verbundene Unternehmen und sonst beigezogene Dritte ist zulässig, soweit diese auf Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen oder beruflichen Geheimhaltungspflicht unterliegen und Kenntnis benötigen.
Nicht vertraulich sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne Vertragsverletzung öffentlich werden, rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von Dritten stammen oder unabhängig entwickelt wurden.
Gesetzlich, regulatorisch oder behördlich erzwungene Offenlegungen bleiben vorbehalten.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt fünf Jahre nach Vertragsende fort; für Geschäftsgeheimnisse solange deren Schutz besteht.
17. Gewährleistung
Soweit gesetzlich zulässig, erbringt DOLANI sämtliche Leistungen ohne darüberhinausgehende Gewähr oder Garantie.
DOLANI gewährleistet insbesondere nicht, dass Leistungen ununterbrochen, fehlerfrei, vollständig, jederzeit verfügbar, sicher gegen alle Bedrohungen, mit jeder Drittsoftware kompatibel, migrationsfrei, release-stabil oder für die Zwecke des Kunden geeignet sind.
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung spezifiziert, reproduzierbar und nachvollziehbar in Textform anzuzeigen.
DOLANI leistet nach eigener Wahl Nachbesserung, Ersatz, erneute Erbringung oder einen zumutbaren Workaround. DOLANI ist berechtigt, vorübergehende oder dauerhafte Umgehungslösungen, Patches oder Konfigurationsanpassungen als Erfüllung zu verwenden.
Weitergehende Rechte des Kunden sind ausgeschlossen.
Nur bei wesentlicher Vertragsabweichung eines ausdrücklich geschuldeten Leistungsteils und endgültigem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde den betroffenen Leistungsteil mindern oder aus wichtigem Grund kündigen.
Sämtliche Gewährleistung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen für unentgeltliche Leistungen, Testzugänge, Demos, Betas, PoCs, Piloten, Kulanzleistungen, Fremdleistungen und Leistungen, die auf Kundenvorgaben, Drittkomponenten oder kundenseitiger Infrastruktur beruhen.
18. Schutzrechte Dritter
Macht ein Dritter Ansprüche wegen der vertragsgemäßen Nutzung einer von DOLANI selbst erbrachten Leistung geltend, informiert der Kunde DOLANI unverzüglich und überlässt DOLANI, soweit zulässig, die Verteidigung und Vergleichsführung.
DOLANI darf nach eigener Wahl ein Nutzungsrecht beschaffen, die Leistung ändern, ersetzen oder den betroffenen Leistungsteil einstellen.
Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Diese Regelung gilt nicht, soweit die behauptete Verletzung auf Vorgaben, Daten, Inhalten, Modellen, Prompts, Kombinationen, Drittkomponenten, Anpassungen oder vertragswidriger Nutzung des Kunden beruht.
19. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet DOLANI ausschließlich für von DOLANI vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden.
Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Soweit DOLANI trotz vorstehender Regelungen zwingend haftet, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren direkten Schaden beschränkt.
Die Gesamthaftung von DOLANI aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den niedrigeren Betrag von
a) der in den letzten 12 Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis für die betroffene Leistung tatsächlich bezahlten Vergütung, oder
b) CHF 25'000 begrenzt.
Bei einmaligen Projekten, Beratungsmandaten oder Aufträgen ohne 12-monatige Vergütungshistorie ist die Haftung zusätzlich auf die für den konkreten Auftrag tatsächlich bezahlte Vergütung begrenzt.
Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Umsätze, Margin Loss, Produktionsausfälle, nicht realisierte Einsparungen, Reputationsschäden, Goodwill-Verluste, Ansprüche Dritter, Datenverluste, Wiederherstellungskosten, Kosten für Ersatzbeschaffung, Betriebsunterbrechungen, Stillstandskosten sowie Schäden infolge Ausfällen, Änderungen oder Pflichtverletzungen von Drittanbietern, Unterauftragnehmern, Cloud-, Hosting-, Telekommunikations-, Internet- oder sonstigen Fremddiensten.
DOLANI haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Entscheidungen, Maßnahmen, Unterlassungen oder Freigaben des Kunden, für die Nutzung oder Nichtnutzung von Empfehlungen, für Fehlentscheide auf Basis von Beratungs-, Analyse- oder KI-Ergebnissen, für regulatorische oder steuerliche Folgen, für Auditbefunde, Bußen, Sanktionen oder für unterbliebene Geschäftserfolge.
Für unentgeltliche Leistungen, Testzugänge, Demos, Betas, PoCs, Piloten und Kulanzleistungen ist jede Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Organen, Mitarbeitenden, Hilfspersonen, Unterauftragnehmern, verbundenen Unternehmen, Technologiepartnern und beigezogenen Dritten von DOLANI.
Diese Klausel ist bewusst an der schweizerischen Grenze formuliert: Ein Ausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit wäre im Voraus nicht wirksam; für Hilfspersonen ist vertraglich grundsätzlich ein weitergehender Ausschluss möglich.
20. Freistellung
Der Kunde stellt DOLANI, deren Organe, Mitarbeitende, Hilfspersonen und beigezogene Dritte auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter, behördlichen Maßnahmen, Kosten, Schäden, Bußen, Gebühren und Aufwendungen einschließlich angemessener Anwaltskosten frei, die beruhen auf
a) Inhalten, Daten, Dokumenten, Prompts, Konfigurationen, Anweisungen oder Materialien des Kunden,
b) einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Leistungen,
c) einer Verletzung von Rechten Dritter oder gesetzlichen Pflichten durch den Kunden oder dessen Nutzer,
d) Verstößen gegen Drittanbieterbedingungen, Exportkontrolle, Sanktionen, Datenschutz-, Wettbewerbs- oder sonstige Regulierung im Verantwortungsbereich des Kunden.
Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anspruch ausschließlich auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung von DOLANI beruht.
21. Sperrung; Suspendierung
DOLANI darf Leistungen, Accounts, Zugänge, Schnittstellen oder Funktionen jederzeit ganz oder teilweise sperren, einschränken oder aussetzen, wenn Sicherheitsrisiken, Missbrauchsverdacht, Rechtsverletzungen, behördliche Anforderungen, Rechte Dritter, Verstöße gegen Drittanbieterbedingungen, Sanktions- oder Exportkontrollrisiken, Vertragsverstöße, Zahlungsrückstände oder betriebliche Notwendigkeiten vorliegen.
DOLANI ist nicht verpflichtet, vor einer Sperrung abzumahnen oder eine Frist zu setzen, soweit dies unzumutbar oder sicherheits-, rechts- oder betriebsbedingt nicht angezeigt ist.
22. Änderungen
DOLANI darf Leistungen, Funktionen, Modelle, Integrationen, APIs, Unterauftragnehmer, Infrastruktur, Sicherheitsmechanismen, Hosting-Standorte, Betriebsprozesse und Dokumentationen jederzeit ändern, soweit dies aus technischen, betrieblichen, wirtschaftlichen, sicherheitsrelevanten, lizenzrechtlichen oder regulatorischen Gründen erforderlich ist und die wesentliche Zweckbestimmung der ausdrücklich vereinbarten Kernleistung nicht unzumutbar entfällt.
DOLANI darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern.
Widerspricht der Kunde einer Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung in Textform, gilt die Änderung als genehmigt, sofern DOLANI auf diese Folge hingewiesen hat.
Bei fristgerechtem Widerspruch darf DOLANI den betroffenen Vertrag zum nächstmöglichen Termin kündigen.
23. Vertragsende; Daten; Exit
Mit Vertragsende enden sämtliche Nutzungsrechte des Kunden automatisch.
Datenexport, Transition, Exit-Unterstützung, Migration, Mapping, Re-Implementierung, Know-how-Transfer, Dokumentationserstellung, Herausgabe in Sonderformaten, Betriebsübergaben, Unterstützung bei Anbieterwechseln oder Übergaben an Dritte sind nur geschuldet, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart und gesondert vergütet.
Soweit vorgesehen und technisch verfügbar, kann DOLANI einen Datenexport in einem von DOLANI bestimmten Standardformat bereitstellen.
DOLANI ist nicht verpflichtet, kundenspezifische Betriebsumgebungen, Drittanbieter-Setups, Infrastrukturdefinitionen, Quellcode, interne Tools, Build-Pipelines, Secrets, Modelle, Zwischenstände, Entwicklungsumgebungen oder generische Komponenten herauszugeben, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
DOLANI darf Kundendaten nach Vertragsende löschen, sobald keine gesetzlichen, regulatorischen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.
24. Referenzen
DOLANI darf Firma, Marke und Logo des Kunden als Referenz verwenden, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigtem Interesse in Textform widerspricht.
25. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform.
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DOLANI weder ganz noch teilweise abtreten, übertragen oder verpfänden.
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Es gilt ausschließlich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des CISG.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Zürich, Schweiz.